Bei Unfällen, an denen Sie keine Schuld haben, besitzen Sie das Recht einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen, der den Unfallschaden an Ihrem Kfz neutral bewertet, um für eine Auszahlung oder Begleichung der Reparaturkosten zu sorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um kleine Kratzer, Blechschäden oder um Totalschäden handelt – unser Service ist für Sie komplett kostenlos und obendrein 24-Stunden am Tag verfügbar.
Auf Basis einer eingehenden Untersuchung Ihres Fahrzeugs, bei dem nicht nur offensichtliche Mängel, sondern auch technische Bauteile Ihre Kfz überprüft werden, wird die Schadenssumme bewertet, ein entsprechendes Gutachten erstellt und an die Versicherung des Verursachers geschickt. Der finanziellen Ausgleich, der auch Kosten für Nutzungsausfall, Ersatzteilaufschläge oder Verbringungskosten beinhaltet, wird Ihnen im Anschluss an, dass von uns erstellte Gutachten, von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen.
Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Beim Gebrauchtwagenkauf ist das bei mangelndem Erfahrungsschatz jedoch häufig der Fall. Lassen Sie Ihren Favoriten deshalb vom Sachverständigenbüro Rausch prüfen – entweder direkt bei Ihrem Händler oder in unserer Werkstatt, die mit allem notwendigen technischem Equipment ausgestattet ist, um eine fundierte Bewertung des Werts zu erstellen. Geprüft werden dabei unter anderem:
Manche Mängel werden jedoch erst bei einer Probefahrt entdeckt, weshalb auch diese zu unserem Leistungsangebot bei Fahrzeugbewertungen gehört. Am Ende dieser umfangreichen Prüfung wissen Sie ganz genau, was der Gebrauchtwagen wert ist – und, ob der Händler einen angemessenen Kaufpreis verlangt.
Bei Ablauf eines Leasingvertrags gibt es die Option das Fahrzeug zurückzugeben – das ist auch bei finanzierten Fahrzeugen der Fall. Allerdings ist das nicht immer ganz unkompliziert, denn: Der Händler wird das Fahrzeug ganz genau unter die Lupe nehmen, Mängel feststellen und diese in Form einer Endabrechnung in Rechnung stellen – diese Nachzahlungen sind nicht selten im mittleren vierstelligen Bereich.
Sollte also die Rückgabe eines finanzierten oder eines Leasing-Fahrzeugs geplant sein, können Sie das Sachverständigenbüro Rausch mit einem Minderwertgutachten beauftragen. Hier wird das Fahrzeug eingehend geprüft und Empfehlungen für Mängelbeseitigungen ausgesprochen, die Sie in der Werkstatt Ihres Vertrauens zu einem Bruchteil der Kosten ausführen lassen können. So bleibt es bei einer minimalen Nachzahlung bei Rückläufern.
Es gibt wenig Autofahrer, die ihr ganzes Leben unfallfrei unterwegs sind. Kommt es irgendwann auch noch zu einem Unfall, an dem Sie die Schuld tragen, stehen Sie in der unumgänglichen Pflicht, den Schaden durch Ihre eigene Versicherung begleichen zu lassen. Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung werden auch die Schäden an Ihrem Kfz durch Ihre Versicherung beglichen – hierzu schickt die Versicherung einen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden bewertet und Ihnen das Gutachten zur Verfügung stellt. Nun gibt es zwei mögliche Wege:
Ihre Versicherung versucht den Schadenswert natürlich möglichst gering zu halten, sodass die Schadenssumme in manchen Fällen geringer ist, als es tatsächlich der Fall ist. Durch ein Gegengutachten können Sie die Schadenssumme korrigieren lassen, denn das ist Ihr gutes Recht.
Das Sachverständigenbüro Rausch besitzt einen umfangreichen Erfahrungsschatz, wenn es um Gutachten und Fahrzeugbewertungen geht. Eine Zusammenarbeit sichert Ihnen nicht nur die besten Konditionen, sondern auch das Recht auf einen unabhängigen Berater – für weitere Informationen oder Unterstützung in einem konkreten Fall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 040 – 300 9 88 77 oder in unseren Büros in der
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